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Parifizierung / Nutzwertgutachten in Tirol

Nutzwertgutachten nach § 9 WEG 2002 – in den Bezirken Innsbruck-Land und Schwaz

Ein Haus soll in Wohnungen aufgeteilt werden, die einzeln verkauft, vererbt oder übertragen werden können? Dafür braucht es ein Nutzwertgutachten. Als Ziviltechniker erstelle ich dieses Nutzwertgutachten für Sie – sorgfältig, nachvollziehbar und zu einem klaren Preis.

Wann wird ein Nutzwertgutachten benötigt?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus in Wohnungseigentum aufteilen möchten – etwa um Wohnungen einzeln zu verkaufen oder an die Kinder weiterzugeben.
  • Erbengemeinschaften, die ein gemeinsames Haus klar und fair aufteilen wollen.
  • Bauträger, die Wohnungen in einem neuen Wohnbau einzeln verkaufen.
  • Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, wenn sich am Haus etwas ändert – zum Beispiel durch einen Dachgeschossausbau oder Zubau.

Was das Gutachten leistet

Im Gutachten wird jedem Wohnungseigentumsobjekt – Wohnungen ebenso wie Geschäftsräumen und Kfz-Abstellplätzen – ein Nutzwert zugeordnet. Aus diesen Werten ergibt sich der Anteil jedes Objekts am gesamten Haus. Sie sind die Grundlage, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu ändern.

Parifizierung ist das umgangssprachliche Wort für ein Nutzwertgutachten – gemeint ist dasselbe.

Preise

Objekt Planunterlagen vorhanden Planunterlagen fehlen
Doppelhaus 1.400 € netto separates Angebot, projektabhängig
Mehrfamilienhaus bis 8 Einheiten 500 € netto pro Einheit separates Angebot, projektabhängig
Größere Projekte individuelles Angebot individuelles Angebot

Alle Preise netto, zzgl. 20 % USt. Fehlen Planunterlagen, werden Bestandsaufnahme und Erstellung der Bestandspläne separat angeboten.

Vorgehen

  1. 01

    Erste Anfrage

    Sie schicken mir, was Sie haben – etwa Einreich- oder Bestandspläne – und Ihre Vorstellung, wie das Haus aufgeteilt werden soll.

  2. 02

    Klares Angebot

    Ich sehe mir die Unterlagen an, kläre offene Punkte mit Ihnen und schicke Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein Angebot mit Preis. Fehlen Pläne, ist die Bestandsaufnahme darin als Zusatzleistung enthalten.

  3. 03

    Fertiges Gutachten

    Sie erhalten das fertige Nutzwertgutachten – bereit für den nächsten Schritt beim Notar.

Wer darf ein Nutzwertgutachten erstellen?

Laut § 9 Abs. 1 WEG 2002 ein für den Hochbau zuständiger Ziviltechniker oder ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Hochbau- oder Immobilienwesen. Als Architekt und Ziviltechniker bin ich zugleich hochbautechnischer Sachverständiger und damit befugt, Nutzwertgutachten zu erstellen.

Gut zu wissen

Parifizierung oder Nutzwertgutachten – was ist richtig?

Beides meint dasselbe. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) spricht vom Nutzwertgutachten, im Alltag sagt man meist Parifizierung.

Unsere Pläne sind alt oder fehlen – geht das trotzdem?

Ja. Zuerst erfolgt eine Bestandsaufnahme vor Ort, danach werden die Bestandspläne digitalisiert. Das Angebot dafür erstelle ich nach Erhalt der Unterlagen.

Braucht es nach einem Dachgeschossausbau ein neues Gutachten?

Wenn sich durch den Ausbau oder Zubau das Wohnungseigentum ändert, müssen die Nutzwerte neu festgelegt werden. Gerne prüfe ich das anhand Ihrer Unterlagen.

Bei Interesse senden Sie mir Ihre vorhandenen Unterlagen.

Nach Durchsicht der Unterlagen melde ich mich schnellstmöglich zurück. Von Vomp aus bin ich in den Bezirken Schwaz und Innsbruck-Land tätig, auf Anfrage auch in ganz Tirol.

Michael Knoll MArch, BSc
Architekt und Ziviltechniker
Dorf 80/6
6134 Vomp